Wie die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Ihre personenbezogenen Daten in Rechtssachen verarbeitet
(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung und § 55 Bundesdatenschutzgesetz)
Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zur Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit einer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,
- an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
- auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
- wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
- welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.